Kosten
Ebenso wie andere Dienstleistungen ist auch die Rechtsberatung mit Kosten verbunden. Im Wesentlichen sind das die Anwalts- und die Gerichtskosten.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung unterhalten, deckt sie die Kosten je nach dem Umfang des Versicherungsvertrags.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der Staat Ihre Kosten ganz oder zum Teil oder gewährt eine Ratenzahlung. Das geschieht auf Antrag als so genannte Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe (BerH / PKH).
Eine andere Frage als die der Deckung der eigenen Kosten ist, ob und inwieweit die Gegenseite Ihnen Ihre Kosten zu erstatten hat - oder ggf. umgekehrt.
Einzelheiten dazu finden Sie auf den folgenden Unterseiten. Da es sich bei diesen Materien um komplexe Rechtsgebiete handelt, kann hier lediglich ein Überblick geboten werden.