Anwaltskosten
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach wird der Anwalt grundsätzlich pauschal nach bestimmten standardisierten Tätigkeiten bezahlt. Ein Mandat kann sich dabei aus mehreren Tätigkeiten zusammensetzen.
Bei einer reinen Beratung wird die Vergütung in dieser Kanzlei häufig zwischen 50 und 150 Euro liegen. Einem Verbraucher können maximal 250 Euro zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer berechnet werden. Handelt es sich um eine so genannte Erstberatung, die nicht ins Detail geht und nur einen ersten Überblick verschaffen soll, liegt dieser Wert bei 190 Euro.
Bei der Vertretung nach außen hin hängt die Gebührenhöhe in vielen Fällen von der Höhe des so genannten Streitwertes ab. Dieser Betrag wird jeder Angele-genheit zugeordnet und soll das Interesse der Parteien an der Rechtsverfolgung widerspiegeln.
Bei einer Klage etwa auf Zahlung von 10.000 Euro stellt dieser Betrag den Streitwert dar, aus dem sich nach einer Tabelle eine Gebühr ergibt. Die zu zahlende Vergütung errechnet sich, indem die Gebühr mit einem bestimmten Faktor (z. B. 1,3) - dem Gebührensatz - multipliziert wird. Hinzu kommen Auslagen und Mehrwertsteuer.
In vielen gerichtlichen Verfahren ist dieser Gebührensatz festgelegt, sodass anhand des Streitwertes die Gebühren exakt berechnet werden können.
Bei der außergerichtlichen Vertretung bestimmt der Anwalt den Gebührensatz aus einem Rahmen zwischen dem 0,5- und dem 2,5-fachen nach gesetzlichen Ermessenskriterien. Sofern die Angelegenheit nicht umfangreich oder schwierig ist, wird in der Regel ein Satz von 1,3 angesetzt.
Alternativ zu diesen gesetzlichen Gebühren kann zwischen Anwalt und Mandant auch eine Honorarvereinbarung, etwa nach Stundensätzen oder pauschal, getroffen werden. Bei gerichtlichen Verfahren darf das Honorar aber nicht geringer sein als die gesetzlichen Gebühren.