Gerichtskosten
Neben den Gebühren für den Rechtsanwalt fallen auch Gerichtskosten an. Sie sind im Gerichtskostengesetz (GKG), das ähnlich aufgebaut ist wie das RVG, geregelt und richten sich ebenfalls in der Regel nach dem Streitwert. Hierzu gehören auch evtl. Auslagen, z. B. für einen Sachverständigen bei einem Verkehrsunfall.
Im Falle einer Klage fordert das Gericht immer zuerst direkt beim Kläger einen Vorschuss auf die voraussichtlich anfallenden Gerichtskosten an, über den nach Beendigung des Verfahrens abgerechnet wird. Vor Eingang dieses Vorschusses wird eine Klage nicht zugestellt, es sei denn, es wurde Prozesskostenhilfe für das Verfahren bewilligt.